Willkommen bei der FBG Engelskirchen - Ründeroth
Die FBG Engelskirchen - Ründeroth ist eine Forstbetriebsgemeinschaft nach dem Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft und ein wirtschaftlicher Verein im Sinne von §22 BGB. Die Forstbetriebsgemeinschaft hat den Zweck, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldgrundstücke zu verbessern. Die FBG übernimmt von und für ihre Mitglieder Aufgaben, die jedem einzelnen Waldbesitzer wirtschaftlich nicht zumutbar erscheinen oder für sich alleine nicht lohnen. Die Interessen der Einzelnen werden so gestärkt.
Neues Förderprogramm
5-Punkte-Sofortprogramm des LandesIn diesem PDF finden Sie Informationen übder das 5-Punkte-Sofortprogramm des Landes, in dem durch das Land NRW Massnahmen zur erforderlichen Investionen in den Wald der Zukunft beschreibt.
Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat ein neues Förderprogramm zur Unterstützung von Privatwald und Kommunalwald veröffentlicht, über welches ich Sie im Folgenden gerne informieren möchte.
Die Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement“ wurde am 11.11.2022 veröffentlicht. Waldbesitzer können seit dem 14.11.2022 über das Förderportal der FNR (www.klimaanpassung-wald.de) Anträge zur Förderung stellen.
Für das Jahr 2022 stehen deutschlandweit 200 Mio. € zur Verfügung (davon NRW 20 Mio. €). Insgesamt wurden bis 2026 für die Förderung 600 Mio. € im Bundeshaushalt eingeplant. Darüber hinaus soll das Förderprogramm langfristig finanziert werden.
Was beinhaltet das „Klimaangepasste Waldmanagement“:
- Mit der Förderung verpflichten sich die antragstellenden Waldbesitzer in den nächsten 10 Jahren 11 Kriterien bei der Waldbewirtschaftung zu beachten. Forstbetriebe über 100 ha müssen zusätzlich 5% ihrer Waldflächen für 20 Jahre aus der Bewirtschaftung nehmen (12. Kriterium).
- Die Fördersätze betragen zwischen 55 €/Hektar/Jahr und 100 €/Hektar/Jahr. Die Höhe des Fördersatzes ist abhängig von der Betriebsgröße und ob bereits Förderungen für Jungbestandspflege und den Erhalt von Biotopbäumen bewilligt worden sind.
- Inhaltlich vergleichbare Förderungen (z.B. Jungbestandspflege), die ein Forstbetrieb im Zuge der klassischen forstlichen Maßnahmenförderung erhalten hat, müssen bei der Antragstellung angegeben werden.
- Sobald keine Haushaltmittel mehr für die Finanzierung der Förderung zur Verfügung stehen, müssen die Kriterien nicht mehr eingehalten werden.
- Im Jahr 2022 gestellte Anträge werden auf De-minimis-Basis bewilligt (maximal 200.000 Euro Förderung in drei Jahren). Für Anträge ab dem Jahr 2023 strebt das BMEL eine beihilferechtliche Freistellung an, damit die De-minimis-Auflage wegfallen kann.
- Die Einhaltung der Förderkriterien wird über ein neues, zusätzliches Waldzertifikat von verschiedenen Zertifizierungsorganisationen, z.B. PEFC Deutschland, sichergestellt. Das neue PEFC-Fördermodul wird sowohl für Einzelbetriebe als auch gesammelt über die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse möglich sein. Die Kosten für das Zertifikat belaufen sich auf ca. 3 €/Hektar/Jahr.
Die Förderung bietet für uns Waldbauern eine Chance, eine zusätzliche (langfristige) Einnahmequelle neben dem Holzverkauf zu generieren. Die Entscheidungsfreihit für das Eigentum wird hierdurch jedoch eingeschränkt.
Die Inanspruchnahme der Förderung bleibt eine Eigentümerentscheidung und muss gut überleg werden. Sie sollten sich in jedem Fall im Vorfeld mit Ihrem forstlichen Dienstleister hierüber abstimmen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das
Holzkontor Rhein-Berg-Siegerland GmbH
Am Berkebach
51789 Lindlar
Telefon: 02266 900913
E-Mail: info@holzkontor-rbs.de
Hier noch ein paar Informationen zum download:
Kriterien des Klimaangepassten Waldmanagements
Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement
Liste der Fördermaßnahmen (GAK) der Bundesländer
Informationen für Waldbesitzer
Einladung zur diesjährigen Mitgliederversammlung
hiermit laden wir Sie zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung ein.
Diese findet am
Donnerstag, 18. April 2024 um 19.30 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus „DöStieBu“ - Am Stielweg 1 - 51766 Engelskirchen
statt.
Die Tagesordnung können sie hier einsehen.
Pflanzenbestellung 2023 / 2024
Um für die kommende Pflanzzeit noch Forstpflanzen zu bekommen ist es dringend erforderlich seinen Bedarf an Forstpflanzen oder auch eine entsprechende Beratung kurzfristig beim Holzkontor unter fbg@holzkontor-rbs.de per Mail oder per Telefon unter der Telefonnummer 02266 / 46420420 anzumelden.
Da wahrscheinlich auch in diesem Jahr nicht alle Bestellungen berücksichtigt werden können ist ein frühzeitiges Melden der benötigten Pflanzen dringend notwendig!
Infos zur Beförsterung
Leider hat uns unser Förster Niklas Schröder aus beruflichen Gründen zum 1.6.2023 verlassen. Da er noch Resturlaub und Überstunden abbauen muss, ist er ab sofort nicht mehr erreichbar. Zum 1.7.2023 ist uns ein neuer Förster versprochen, der dann hier natürlich vorgestellt wird.
In dieser Zeit wenden Sie sich bei Fragen direkt an das Holzkontor Rhein-Berg-Siegerland GmbH unter der Nummer 02266 / 4642040. Ihre Fragen werden dann von Niklas' Kollegen beantwortet bzw. übernommen.
Hier können Sie sich das Protokoll der Jahreshauptversammlung der FBG Engelskirchen - Ründeroth herunterladen.
Die Forstwirtschaftliche Vereinigung Bergisches Land hat den Verein "Bündnis Zukunftswald" gegründet.
Der Verein sucht passende Waldflächen zur Wiederaufforstung und natürlich auch Spender und Sponsoren um die Wiederaufforstung der riesigen Kahlflächen möglich zu machen.
Weitere Informationen finden Sie unter buendnis-zukunftswald.de
Die neue Informationsplattform Wald Wiki ist online.
Die Plattform für Ihr Wissen und Ihren Wald bietet vielfältige Möglichkeiten zum Wissens- und Erfahrungsaustausch rund um den eigenen Wald..
Wald Wiki
Neu! Flyer "Die Bundeswaldprämie" zum Download hier.
- Antrag auf Kahlschlag
- PEFC Selbstverpflichtung des Waldbesitzers
- FAQ Verkehrssicherung bei Waldbäumen
Info vom Regionalforstamt Bergisches Land
Nach einem Urteil des VG Frankfurt ist es ohne Belang, wenn die Kahlschlagsgrenze von 2 Ha auch nur geringfügig überschritten wird. Das ist bei unseren Kalamitätsschlägen allerdings schon eher die Regel. Der Landesbetrieb stellt ein einfaches Formblatt zur Beantragung zur Verfügung und der Bescheid zur Genehmigung ist gebührenfrei.
Um hier Rechtssicherheit zu erzielen, empfehlen wir die Beantragung, auch wenn dies rückwirkend geschieht.